Sprachtherapie

Sprachtherapie

  • Behandlungskonzept

    Sprache ...

    umfasst das gesprochene Wort, unsere Mimik und Gestik.

    Über sie können wir dem Umfeld unsere Gedanken, Gefühle und Wünsche mitteilen und unsere Persönlichkeit zum Ausdruck bringen. Ist diese Kommunikationsmöglichkeit gestört, kann man an dem normalen Alltag nur erschwert bis gar nicht teilnehmen und man ist von Gesellschaft und Gemeinschaft ausgeschlossen.


    Mein Ziel ist es, meine Patienten darin zu bestärken, ihre eigenen Ausdrucksmöglichkeiten wieder zu entdecken, soweit wie möglich auszuschöpfen und zu erweitern und so wieder die Teilhabe an ihrem sozialen Leben zu ermöglichen oder zu verbessern.


    In meiner therapeutischen Arbeit steht die PatientInnen mit ihren individuellen Fähigkeiten, Problemen, Interessen und Bedürfnissen im Mittelpunkt.

    So plane ich aufbauend auf eine fachlich fundierte Diagnostik eine aus einer gezielten Kombination verschiedener Methoden individuell angepasste Behandlung. Sie erhalten konkrete, alltagsrelevante Übungen und Empfehlungen, um den Therapieverlauf positiv zu unterstützen. 

    In den Kindertherapien erfolgt die Förderung vor allem über das Spiel, z. B. in Form von Lautmalereien, Versen/Reimen, Stimmspielen, Lausch- und Hörspielen, Rollen- und Gesellschaftsspielen.


    Da die Sprachentwicklung eng mit anderen Entwicklungsbereichen wie Motorik, Wahrnehmung oder auch Konzentration verknüpft ist, erfolgt bei Bedarf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wie Ergo- oder Physiotherapie, Ärzten, Schule oder Kindergarten. Nur so ist es möglich, den Menschen als Ganzes zu erfassen und zu therapieren.


    Weiterhin lege ich großen Wert auf den lebhaften Austausch und die harmonische Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen. Denn es ist wichtig, Therapieinhalte zu verstehen und nachvollziehen zu können. 


    Um Ihnen eine stets hochwertige Therapie zu bieten, nehme ich regelmäßig an Weiterbildungen teil. 


  • Behandlungsspektrum

    Beifolgenden Störungsbildern biete ich Ihnen Diagnostik, Beratung und Therapie an:


    Logopädie für Kinder

    • Sprachentwicklungsstörungen / Sprachentwicklungsverzögerungen
    • Artikulationsstörungen (Dyslalien), phonetische und phonologische Störungen
    • Dysgrammatismus
    • Wortschatzdefizite / Wortfindungsstörungen
    • Sprachverständnisstörungen
    • später Sprechbeginn (Late Talker)
    • Störungen der Mundmotorik (Myofunktionelle Störungen / MFT)
    • Hörstörungen bei Versorgung mit Hörgeraten oder Cochlea Implantat (CI)
    • zentrale auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (ZAVWS)
    • verbale Entwicklungsdyspraxie
    • Mutismus und Autismus
    • Sprachstörungen bei Kindern mit Morbus Down Syndrom u.a. Syndromerkrankungen
    • Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte
    • Mehrsprachigkeit
    • kindliches Stottern
    • kindliches Poltern
    • kindliche Stimmstörungen (juvenile Dysphonien)
    • Näseln (Rhinophonie) z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen
    • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bei AVWS
    • Saug-, Trink- und Fütterstörungen
    • kindliche Aphasie

    Logopädie für Erwachsene

    • Sprach- und Sprechstörungen infolge neurologischer Erkrankungen:
    •  - Aphasie
    •  - Dysarthrie, Dysarthrophonie
    •  - Sprechapraxie
    • Facialisparese
    • Stimmstörungen (Dysphonien)
    • Stottern
    • Poltern
    • Störungen der Mundmotorik (Myofunktionelle Störungen)
    • Artikulationsstörungen

  • Verordnungsweg

    Sprachtherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Daher behandle und berate ich Sie sehr gerne, wenn von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine sprachtherapeutische Behandlung als notwendig festgestellt wurde und Sie eine Verordnung für Sprachtherapie bekommen haben.


    Ich kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen sowie mit privaten Krankenversicherungen abrechnen.

    Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro pro Verordnung. Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie diesen bitte bei der Anmeldung vor.


    Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme und Beihilfe. PrivatpatientInnen erhalten zu Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag.


    Sollten Patienten nicht in der Lage sein, die Praxis aufzusuchen, so führe ich auf ärztliche Verordnung gerne auch Hausbesuche (privat und in Heimen/sozialen Einrichtungen) durch.


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